Besondere Güte- und Prüfbestimmungen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten
Anlage 20
Informationen
Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. bietet den Mitgliedern die Prüfung zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an
– Stahlschornsteinen
– Systemabgasanlagen
– Türme und Maste
Die Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen werden Mitglieder nach 3.1.2.
Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von Personen aus der europäischen Union und Personen außerhalb der europäischen Union eine Lizenz für die GGS-Gütezeichen – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen – erteilen. Die Personen werden nicht Mitglied in der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. und haben deshalb auch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Kosten für die Lizenzvergabe und die Intervalle der Prüfungen werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Anerkenntnis zum Verbandsanerkannten Sachverständigen gilt ausschließlich für die europäischen Union.
1.1 Geltungsbereich
GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen
1.2 Begriffsbestimmungen
DIN EN 13084 Freistehende Industrieschornsteine – Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren
Sachverständiger
Person, die über wissenschaftliche und technische theoretische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch anerkannte Ausbildungszertifikate nachgewiesen sind, und/oder über vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.
Voraussetzungen
Kopie einer Urkunde eines Ingenieurstudium, Diplom – Ingenieur oder Ingenieur (FH/TU), Master, Bachlor, Techniker, Meister und / oder eine Bestätigung des Güteausschusses, dass ein ingenieurmäßiges Wissen nachgewiesenen wurde.
Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit im Stahlschornsteinbau
1.3 Prüfung der Sachkunde
Der angehende Sachverständige muss mindestens drei Protokolle von Inspektionen, mit höchstem Schwierigkeitsgrad der Gütegemeinschaft zur Prüfung vorlegen werden. Die Ausarbeitungen müssen durch den angehenden Sachverständigen persönlich durchgeführt werden.
Prüfung
Die Prüfung wird durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft durchgeführt.
Die Sachkunde muss durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung ist ein Fachgespräch mit dem Obmann des Güteausschusses.
Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.
Der Prüfungsbericht wird von der Gütegemeinschaft aufbewahrt.
Bei Nichtbestehen kann auf Antrag die Prüfung wiederholt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Obmann und die Mitglieder des Güteausschusses der Gütegemeinschaft nach Abwägung der Gründe für das Nichtbestehen.
Beschwerden sind an den Obmann des Güteausschusses der Gütegemeinschaft zu richten.
Die Sachverständigenprotokolle der durchgeführten Arbeiten werden bei der Gütegemeinschaft in digitaler Form hinterlegt.
Die Protokolle dienen der Wiederholungsprüfung nach 3 Jahren.
Urkunde
Die Teilnehmer mit bestandener Prüfung erhalten eine Urkunde vom Gütegemeinschaft mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Die Urkunde wird vom Vorsitzenden und vom Obmann des Güteausschusses der Gütegemeinschaft unterschrieben.
Die Wiederholungsprüfung verlängert die Urkunde um weitere drei Jahre.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf die Urkunde nicht mehr verwendet werden.
Güteausschuss
Die Verbandsanerkannten Sachverständigen werden Mitglied im Güteausschuss der Gütegemeinschaft. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Urkunde.
Der Sachverständige gibt die eidesstattliche Verpflichtung zur Einhaltung der Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit und Einhaltung der Sachverständigenordnung ab.
Missbrauch ist strafbar gemäß §§ 1 und 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Der Sachverständige gibt keine juristischen Erklärungen ab.
In Rechtsstreitigkeiten des eigenen Unternehmens und in eigenen Rechtsstreitigkeiten ruht die Anerkenntnis.
1.5 Überwachung
Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Prüfung alle drei Jahre vorzusehen.
1.6 Kennzeichnung
Gütezeichen
Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
GGS – Gütezeichen
Verbandsanerkannten Sachverständiger für Inspektionen an Stahlschornsteinen nach DIN EN 13084-9
Herrn Max Mustermann
In
Mustermann GmbH
Musterstraße 1
D – 10000 Muster
2023
Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
GGS – Gütezeichen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Systemabgasanlagen nach DIN EN 13084-9
Herrn Max Mustermann
In
Mustermann GmbH
Musterstraße 1
D – 10000 Muster
2023
Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
GGS – Gütezeichen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Masten nach DIN EN 13084-9
Herrn Max Mustermann
In
Mustermann GmbH
Musterstraße 1
D – 10000 Muster
2023
1.6 Änderung
Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.
Anhang A
Erstellung von Instandhaltungspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Instandhaltungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Zustandsüberwachungspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Zustandsüberwachung |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Inspektionspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Inspektionen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Festlegung der Prioritätsstufen
|
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnung der planmäßigen Lebensdauer |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Messungen des Dämpfungsdekrements |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen des Dämpfungsdekrements |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Aufnahme der Messungen der Schwingungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Schwingungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Messung des Materialabtrags an Tragrohren |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Messung des Materialabtrags an Innenrohren |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Prüfung der Flansche mit vorgespannten Schrauben |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Flansche mit vorgespannten Schrauben |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Instandsetzungsplans |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzungen mit strömungstechnischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzungen mit korrosionstechnischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der statisch tragenden Bauteile mit statischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der statisch tragenden Innenrohre mit statischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der Schweißtechnik |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der Flansche mit vorgespannten Schrauben |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Instandhaltungspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Instandhaltungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Zustandsüberwachungspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Zustandsüberwachung |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Inspektionspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Inspektionen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Festlegung der Prioritätsstufen
|
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnung der planmäßigen Lebensdauer |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Messungen des Dämpfungsdekrements |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen des Dämpfungsdekrements |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Aufnahme der Messungen der Schwingungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Schwingungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Messung des Materialabtrags an Tragrohren |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Prüfung der Flansche mit vorgespannten Schrauben |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Flansche mit vorgespannten Schrauben |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Instandsetzungsplans |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzungen mit korrosionstechnischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der statisch tragenden Bauteile mit statischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung von Schweißnähten |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der Flansche mit vorgespannten Schrauben |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Instandhaltungspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Instandhaltungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Zustandsüberwachungspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Zustandsüberwachung |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Inspektionspläne |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Durchführung von Inspektionen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Festlegung der Prioritätsstufen
|
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Berechnung der planmäßigen Lebensdauer |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Messung des Materialabtrags an Innenrohren |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Erstellung von Instandsetzungsplans |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzungen mit strömungstechnischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzungen mit korrosionstechnischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der statisch tragenden Bauteile mit statischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung der statisch tragenden Innenrohre mit statischen Berechnungen |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
Instandsetzung von Schweißnähten |
Verbandsanerkannten Sachverständigen |
2 Verpflichtungsschein
Verbandsanerkannten Sachverständigen – Inspektionen
– Stahlschornsteine – Systemabgasanlagen – Türme und Masten –
Verpflichtungsschein
Unternehmensangaben
Name der Unternehmen:
Name des angehenden Sachverständigen:
Der Unterzeichnete beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.:
die Aufnahme als Mitglied
die Erteilung einer Lizenz über
die Verleihung des Rechts zur Führung* des GGS-Gütezeichens Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**
Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den
besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1
besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2
besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3
besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4
besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5
sowie
die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.;
die Gütezeichensatzung;
die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2;
besonderen Güte- und Prüfbestimmungen – Anlage 20;
alle Arbeiten, die aus der Sachverständigentätigkeit sind zu kennzeichnen;
alle Arbeiten, die aus der Sachverständigentätigkeit entstehen ausschließlich an Unternehmen mit den entsprechenden Gütezeichen zu vergeben;
Antrag auf Wahl zum Mitglied im Güteausschuss zu stellen;
der Sachverständige, die Inspektionen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt;
zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden.
3 Prüfprotokoll
Gütezeichen
606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen
Unternehmensangaben
Name des Unternehmens:
Name des Sachverständigen:
Prüfanschrift:
Gütegesicherte Produkte entsprechend den RAL – Gütezeichen
GZ 606/1 Stahlschornsteine
Verbandsanerkannten Sachverständiger für doppelwandige Stahlschornsteine aus Tragrohren entsprechend zylindrischen Türmen und Masten und mit Innenrohren aus Stahl entsprechend geschweißten Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Tragrohre, einwandige Stahlschornsteine, Abluftschornsteine, Abluftkamine.
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Luft- und Abgasanlagen für Innenrohre aus Stahl, Montageabgasanlagen, Satellitenrohren, Abgasrohrleitungen und Schalldämpfer.
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Tragmastkonstruktionen mit angehängten Satellitenrohren aus Systemabgasanlagen oder geschweißten Satellitenrohren.
GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Stahltragkonstruktionen
Leiterkonstruktionen und Bühnenkonstruktionen
Schwingungsdämpfen.
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Masten und Türmen
Zylindrische Masten und Türme, Antennenträger, Gittermasten
Tragmastkonstruktionen, Antennenträger, Gittermasten
Stahltragkonstruktionen, Antennenträger, Gittermasten
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Systemabgasanlagen
Systemabgasanlagen in und an Gebäuden
Systemabgasanlagen, angehängt an Tragmastkonstruktionen
Systemabgasanlagen, angehängt an Stahltragkonstruktionen
Prüfung
Der angehende Verbandsanerkannten Sachverständigen übergibt drei durchgeführt Projekte dem Güteausschuss zu Beurteilung. Die Projekte werden mit dem Obmann des Güteausschusses ausführlich besprochen.
Prüfprojekt 1:
Prüfprojekt 2:
Prüfprojekt 3:
Bericht des Fremdprüfers
Hiermit bescheinigt der Güteausschuss nach ausführlicher Prüfung, dass Herr ………………………. in der ………………………………………………………….. die Voraussetzungen für die Erteilung eines anerkannten Sachverständigen (nicht) erfüllt.
Die Aushändigung der Verleihungsurkunde kann an Herrn…………………………………… (nicht) erfolgen.
(Ort und Datum) rechtsverbindliche Unterschrift des Obmanns des Güteausschuss