Besondere Güte- und Prüfbestimmungen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten
Anlage 20

Informationen

Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. bietet den Mitgliedern die Prüfung zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an

– Stahlschornsteinen

– Systemabgasanlagen

– Türme und Maste

Die Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen werden Mitglieder nach 3.1.2.

Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von Personen aus der europäischen Union und Personen außerhalb der europäischen Union eine Lizenz für die GGS-Gütezeichen – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen – erteilen. Die Personen werden nicht Mitglied in der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. und haben deshalb auch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Kosten für die Lizenzvergabe und die Intervalle der Prüfungen werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Die Anerkenntnis zum Verbandsanerkannten Sachverständigen gilt ausschließlich für die europäischen Union.

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine

GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme

GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen

GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen

 GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen

1.2 Begriffsbestimmungen

DIN EN 13084 Freistehende Industrieschornsteine – Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren

Sachverständiger

Person, die über wissenschaftliche und technische theoretische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch anerkannte Ausbildungszertifikate nachgewiesen sind, und/oder über vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.

Voraussetzungen

Kopie einer Urkunde eines Ingenieurstudium, Diplom – Ingenieur oder Ingenieur (FH/TU), Master, Bachlor, Techniker, Meister und / oder eine Bestätigung des Güteausschusses, dass ein ingenieurmäßiges Wissen nachgewiesenen wurde.
Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit im Stahlschornsteinbau

1.3 Prüfung der Sachkunde

Der angehende Sachverständige muss mindestens drei Protokolle von Inspektionen, mit höchstem Schwierigkeitsgrad der Gütegemeinschaft zur Prüfung vorlegen werden. Die Ausarbeitungen müssen durch den angehenden Sachverständigen persönlich durchgeführt werden.

Prüfung

Die Prüfung wird durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft durchgeführt.

Die Sachkunde muss durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung ist ein Fachgespräch mit dem Obmann des Güteausschusses.

Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.

Der Prüfungsbericht wird von der Gütegemeinschaft aufbewahrt.

Bei Nichtbestehen kann auf Antrag die Prüfung wiederholt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Obmann und die Mitglieder des Güteausschusses der Gütegemeinschaft nach Abwägung der Gründe für das Nichtbestehen.

Beschwerden sind an den Obmann des Güteausschusses der Gütegemeinschaft zu richten.

Die Sachverständigenprotokolle der durchgeführten Arbeiten werden bei der Gütegemeinschaft in digitaler Form hinterlegt.

Die Protokolle dienen der Wiederholungsprüfung nach 3 Jahren.

Urkunde

Die Teilnehmer mit bestandener Prüfung erhalten eine Urkunde vom Gütegemeinschaft mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.

Die Urkunde wird vom Vorsitzenden und vom Obmann des Güteausschusses der Gütegemeinschaft unterschrieben.

Die Wiederholungsprüfung verlängert die Urkunde um weitere drei Jahre.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf die Urkunde nicht mehr verwendet werden.

Güteausschuss

Die Verbandsanerkannten Sachverständigen werden Mitglied im Güteausschuss der Gütegemeinschaft. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Urkunde.

Der Sachverständige gibt die eidesstattliche Verpflichtung zur Einhaltung der Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit und Einhaltung der Sachverständigenordnung ab.
Missbrauch ist strafbar gemäß §§ 1 und 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

Der Sachverständige gibt keine juristischen Erklärungen ab.

In Rechtsstreitigkeiten des eigenen Unternehmens und in eigenen Rechtsstreitigkeiten ruht die Anerkenntnis.

1.5 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Prüfung alle drei Jahre vorzusehen.

1.6 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

GGS – Gütezeichen

Verbandsanerkannten Sachverständiger für Inspektionen an Stahlschornsteinen nach DIN EN 13084-9

Herrn Max Mustermann

In

Mustermann GmbH

Musterstraße 1

D – 10000 Muster

2023

Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

GGS – Gütezeichen

Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Systemabgasanlagen nach DIN EN 13084-9

Herrn Max Mustermann

In

Mustermann GmbH

Musterstraße 1

D – 10000 Muster

2023

Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

GGS – Gütezeichen

Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Masten nach DIN EN 13084-9

Herrn Max Mustermann

In

Mustermann GmbH

Musterstraße 1

D – 10000 Muster

2023

1.6 Änderung

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

Anhang A

Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteinen.

Erstellung von Instandhaltungspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Instandhaltungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Zustandsüberwachungspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Zustandsüberwachung

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Inspektionspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Inspektionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Festlegung der Prioritätsstufen

 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnung der planmäßigen Lebensdauer

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Messungen des Dämpfungsdekrements

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen des Dämpfungsdekrements

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Aufnahme der Messungen der Schwingungen 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Schwingungen 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Messung des Materialabtrags an Tragrohren

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Messung des Materialabtrags an Innenrohren

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Prüfung der Flansche mit vorgespannten Schrauben

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Flansche mit vorgespannten Schrauben

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Instandsetzungsplans

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzungen mit strömungstechnischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzungen mit korrosionstechnischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der statisch tragenden Bauteile mit statischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der statisch tragenden Innenrohre mit statischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der Schweißtechnik

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der Flansche mit vorgespannten Schrauben

Verbandsanerkannten Sachverständigen

 

Verbandsanerkannte Sachverständige für Inspektionen an Türmen und Masten

Erstellung von Instandhaltungspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Instandhaltungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Zustandsüberwachungspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Zustandsüberwachung

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Inspektionspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Inspektionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Festlegung der Prioritätsstufen

 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnung der planmäßigen Lebensdauer

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Messungen des Dämpfungsdekrements

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen des Dämpfungsdekrements

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Aufnahme der Messungen der Schwingungen 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Schwingungen 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Messung des Materialabtrags an Tragrohren

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Prüfung der Flansche mit vorgespannten Schrauben

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Flansche mit vorgespannten Schrauben

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Instandsetzungsplans

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzungen mit korrosionstechnischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der statisch tragenden Bauteile mit statischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung von Schweißnähten

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der Flansche mit vorgespannten Schrauben

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Verbandsanerkannte Sachverständige für Inspektionen an Systemabgasanlagen

Erstellung von Instandhaltungspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Instandhaltungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Zustandsüberwachungspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Zustandsüberwachung

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Inspektionspläne

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Durchführung von Inspektionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Festlegung der Prioritätsstufen

 

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Berechnung der planmäßigen Lebensdauer

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Messung des Materialabtrags an Innenrohren

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Erstellung von Instandsetzungsplans

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzungen mit strömungstechnischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzungen mit korrosionstechnischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der statisch tragenden Bauteile mit statischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung der statisch tragenden Innenrohre mit statischen Berechnungen

Verbandsanerkannten Sachverständigen

Instandsetzung von Schweißnähten

Verbandsanerkannten Sachverständigen

2 Verpflichtungsschein

Verbandsanerkannten Sachverständigen – Inspektionen

– Stahlschornsteine – Systemabgasanlagen – Türme und Masten –

Verpflichtungsschein

Unternehmensangaben

Name der Unternehmen:

Name des angehenden Sachverständigen:

Der Unterzeichnete beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.:

die Aufnahme als Mitglied

die Erteilung einer Lizenz über

die Verleihung des Rechts zur Führung* des GGS-Gütezeichens Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1

besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2

besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3

besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4

besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5

sowie

die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.;

die Gütezeichensatzung;

die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2;

besonderen Güte- und Prüfbestimmungen – Anlage 20;

alle Arbeiten, die aus der Sachverständigentätigkeit sind zu kennzeichnen;

alle Arbeiten, die aus der Sachverständigentätigkeit entstehen ausschließlich an Unternehmen mit den entsprechenden Gütezeichen zu vergeben;

Antrag auf Wahl zum Mitglied im Güteausschuss zu stellen;

der Sachverständige, die Inspektionen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt;

zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden.

3 Prüfprotokoll

Gütezeichen

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben
Name des Unternehmens:
Name des Sachverständigen:
Prüfanschrift:

Gütegesicherte Produkte entsprechend den RAL – Gütezeichen

GZ 606/1 Stahlschornsteine
Verbandsanerkannten Sachverständiger für doppelwandige Stahlschornsteine aus Tragrohren entsprechend zylindrischen Türmen und Masten und mit Innenrohren aus Stahl entsprechend geschweißten Luft- und Abgasanlagen

GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Tragrohre, einwandige Stahlschornsteine, Abluftschornsteine, Abluftkamine.

GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Luft- und Abgasanlagen für Innenrohre aus Stahl, Montageabgasanlagen, Satellitenrohren, Abgasrohrleitungen und Schalldämpfer.

GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Tragmastkonstruktionen mit angehängten Satellitenrohren aus Systemabgasanlagen oder geschweißten Satellitenrohren.

GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen
Verbandsanerkannten Sachverständigen für Stahltragkonstruktionen
Leiterkonstruktionen und Bühnenkonstruktionen
Schwingungsdämpfen.

GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen

Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Masten und Türmen
Zylindrische Masten und Türme, Antennenträger, Gittermasten
Tragmastkonstruktionen, Antennenträger, Gittermasten
Stahltragkonstruktionen, Antennenträger, Gittermasten

GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen

Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Systemabgasanlagen
Systemabgasanlagen in und an Gebäuden
Systemabgasanlagen, angehängt an Tragmastkonstruktionen
Systemabgasanlagen, angehängt an Stahltragkonstruktionen

Prüfung

Der angehende Verbandsanerkannten Sachverständigen übergibt drei durchgeführt Projekte dem Güteausschuss zu Beurteilung. Die Projekte werden mit dem Obmann des Güteausschusses ausführlich besprochen.

Prüfprojekt 1:
Prüfprojekt 2:
Prüfprojekt 3:

Bericht des Fremdprüfers

Hiermit bescheinigt der Güteausschuss nach ausführlicher Prüfung, dass Herr ………………………. in der ………………………………………………………….. die Voraussetzungen für die Erteilung eines anerkannten Sachverständigen (nicht) erfüllt.
Die Aushändigung der Verleihungsurkunde kann an Herrn…………………………………… (nicht) erfolgen.

 

(Ort und Datum)                                                                                                                       rechtsverbindliche Unterschrift des Obmanns des Güteausschuss 

4 Urkunde