besonderen Güte- und Prüfbestimmungen
Anlage 15
Verschraubungen

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahlkonstruktionen

1.2 HV-Verschraubungen

Prüfungsgegenstand sind alle HV – Verschraubungen, die für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Beschreibungen der HV – Verschraubungen

Der Fremdprüfer prüft die Arbeitsanweisungen für HV – Verschraubungen und bestätigt, dass die Arbeitsanweisungen für die HV – Verschraubungen für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Arbeitsanweisungen für HV – Verschraubungen

Namen der benannten Nachunternehmen.

Dokumentation:

Kopie der Urkunde über ein Schweißfachingenieurstudium
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090 – 2 mit der Ausführungsklasse EXC3
Richtlinien des Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V in den gültigen Fassungen
Protokoll für die Anzugsmomente

Die Prüfung erfolgt entsprechend dem Prüfprotokoll „HV-Verschraubungen“

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* eines oder mehrerer GGS-Gütezeichen der technischen Präqualifikation in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der

sowie

  • die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
  • die Gütezeichensatzung
  • die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2
  • Prüfprotokolle zu den zusätzlichen technischen Anforderungen
  • zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden. 

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)

3 Prüfprotokoll

Geltungsbereich

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 Luft- und Abgaskanäle
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:

Anschrift:

Verschraubungsfachmann des Unternehmens:
Der Verschraubungsfachmann ist berechtigt, andere Mitarbeiter entsprechend auszubilden.

Beschreibung der Verbindungen

HV – Verbindung ist die Kennzeichnung einer Schraubenverbindung im Stahlbau mit hochfesten Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9.

Dokumentation

Richtlinien des Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V. in den gültigen Fassungen.

Bericht des Fremdprüfers

Der Fremdprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die HV – Verschraubungen für die Gütezeichenprodukten herstellen kann.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der ______GmbH die Urkunde HV-Verschraubungen auszustellen.

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde