besonderen Güte- und Prüfbestimmungen
Anlage 16
Korrosionsschutz

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahlkonstruktionen

1.2 Korrosionsschutz durch Beschichtungen

Prüfungsgegenstand sind alle Beschichtungen, die für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Beschreibungen der Beschichtungen

Beschichtungen nach DIN EN 12944
Beschichtungen entsprechend Klasse der Korrosivität
Duplexbeschichtungen

Feuerverzinkungen

Edelstahl: beizen und passivieren
Edelstahl: Korund strahlen
Edelstahl: Glasperlen strahlen

Der Fremdprüfer prüft die Arbeitsanweisungen für den Korrosionsschutz durch Beschichtungen und bestätigt, dass die Arbeitsanweisungen für den Korrosionsschutz durch Beschichtungen für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Arbeitsanweisungen für Korrosionsschutz

Namen der benannten Nachunternehmen.

Dokumentation:
Festlegungen der Korrosivitätsklassen
Schichtdickenprotokoll

Die Prüfung erfolgt entsprechend dem Prüfprotokoll „Korrosionsschutz“

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* eines oder mehrerer GGS-Gütezeichen der technischen Präqualifikation in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der

sowie

  • die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
  • die Gütezeichensatzung
  • die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2
  • Prüfprotokolle zu den zusätzlichen technischen Anforderungen
  • zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden.

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)

3 Prüfprotokoll

Geltungsbereich

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 Luft- und Abgaskanäle
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:
Anschrift:

Verantwortlicher für den Korrosionsschutz:

Beschreibung des Korrosionsschutzes

Die Vormaterialien werden sandgestrahlt nach Sa 2 ½ und mit einem aufgebrachten Schweißprimer angeliefert. Die Schweißnahtstellen werden bis auf das Material abgeschliffen und nach dem Schweißen gesäubert und neu mit einer Grundbeschichtung versehen. Nach der Fertigungsstellung der Bauteile werden diese gereinigt und mit einem Schwingschleifer wird die Oberfläche angeraut. Danach wird die Grundbeschichtungen und Deckbeschichtungen aufgebracht.

Beschichtung durch Nachunternehmen

Die Vormaterialien werden unbehandelt angeliefert. Nach der Fertigstellung werden die Bauteile unbehandelt an das Korrosionsschutzunternehmen geliefert. Das Sandstrahlen, die Grundbeschichtungen und die Deckbeschichtungen werden beim Korrosionsschutzunternehmen aufgebracht.

Feuerverzinkung

Die Vormaterialien werden unbehandelt angeliefert. Nach der Fertigstellung werden die Bauteile unbehandelt an das Verzinkungsunternehmen geliefert. Die Entfernung vom Schmutz erfolgt durch das Verzinkungsunternehmen.

Beizen und Passivieren von Edelstählen

Die Vormaterialien werden gebeizt und passiviert angeliefert. Nach der Fertigstellung der Bauteile werden die Bauteile ohne weitere Behandlung an das Beizunternehmen geliefert.

Kleinteile werden im Beizbecken gebeizt und haben eine einheitliche Oberfläche.
Großteile werden durch Handbeizen bearbeitet und können eine uneinheitliche Oberfläche bekommen (Schattierungen)

Anlauffarben

Das Entfernen der Anlauffarben erfolgt nach den Richtlinien des Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. entsprechend gültigen Fassungen zu erfolgen.

Montagebeschädigungen

Montagebeschädigungen werden auf der Baustelle nachgearbeitet. Die schadhaften Stellen werden gereinigt und mit einer Grundbeschichtung und Deckbeschichtung ausgebessert. Die Ausbesserung der Montageschäden können sichtbar bleiben.

Vergabe:

dickschichtige Beschichtungen
Duplexbeschichtungen
Glasperlenstrahlen
Korundstrahlen
Feuerverzinkungen
Beizen und Passivieren

Nachunternehmen

Farblieferant:
Korrosionsschutz:
Feuerverzinkung:
Beizunternehmen:

Dokumentation

Begutachtung der Korrovisivitätsklassen
Farbendatenblätter
Schichtdickenprotokolle
IVS – Entfernen von Anlauffarben (Entwurf)

Bericht des Fremdprüfers

Der Fremdprüfer bestätigt, dass das Unternehmen den Korrosionsschutz für die Gütezeichenprodukten herstellen kann.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der _____GmbH die Urkunde Korrosionsschutz auszustellen. 

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde