904 EU-Seminar über Instandsetzungen
Instandsetzungen
Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. führt, vertreten durch den Vorstand, die Seminare durch.
Ausbildung zum Nachweis der Sachkunde für die Durchführungen von Instandsetzungen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen und einwandigen Stahlschornsteinen.
Voraussetzungen
1 Mitglied in der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e.V.
Teilnehmervoraussetzungen
Teilnahme am Seminar für Inspektionen
Den Teilnehmer kann eine Teilnahmebescheinigung an dem Seminar ausgestellt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt und erlischt danach.
904 Seminar über die Instandsetzungen an
Stahlschornsteinen,
Systemabgasanlagen,
Türme und Maste
Inhaltsverzeichnis
2 Geltungsbereich
3 Normenvorgabe
Anhang A: Tragrohre, Türme und Maste
Anhang B: Innenrohre aus Stahl – Systemabgasanlagen
Anhang C: Demontage
Anhang D: Reparaturen
Anlage A:
1 Einleitung
Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten und eventuellen Verfall, der zu einem Schaden führen könnte, zu erkennen, muss der Eigentümer alle Instandhaltungen und Inspektionsarbeiten durchführen.
Stahlschornsteine: Die Instandsetzungen an Stahlschornsteine betreffen die Tragrohre, Innenrohre aus Stahl, Schwingungsdämpfer, Anschlussstutzen, Reinigungsstutzen, Entwässerungen, Sicherheitssteigleitern, Wartungs- und Messbühnen. Die Instandsetzungen an Tragrohren, Innenrohre aus Stahl, Schwingungsdämpfer und alle an den Tragrohren angebauten Bauteile und alle an den Innenrohren angebauten Innenrohre brauchen einen statischen Nachweis. Die Instandsetzungen an Sicherheitssteigleiter, Wartungs- und Messbühnen brauchen keinen statischen Nachweis, wenn keine baustatischen Änderungen vorgenommen werden.
Systemabgasanlagen: Die Instandsetzungen an Systemabgasanlagen betreffen hauptsächlich die Innenrohre aus Stahl. Die Elemente der Systemabgasanlage müssen bis zu dem schadhaften Element demontiert werden und danach wieder montiert werden. Diese Instandsetzungen brauchen keinen statischen Nachweis.
Türme und Maste: Die Instandsetzungen an Türme und Maste betreffen die Tragrohre, Tragmastkonstruktionen, Stahltragkonstruktionen, Schwingungsdämpfer, Sicherheitssteigleitern, Wartungs- und Messbühnen. Die Instandsetzungen an Türme und Maste, Schwingungsdämpfer und alle an den Türmen und Maste angebauten Bauteile brauchen einen statischen Nachweis. Die Instandsetzungen an Sicherheitssteigleiter, Wartungs- und Messbühnen brauchen keinen statischen Nachweis, wenn keine baustatischen Änderungen vorgenommen werden.
2 Geltungsbereich
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 6: Innenrohre aus Stahl
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 7: Produktfestlegungen für zylindrische Stahlbauteile zur Verwendung in einschaligen Stahlschornsteinen und Innenrohren aus Stahl
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 8: Entwurf, Bemessung und Ausführung von Tragmastkonstruktionen mit angehängten Abgasanlagen
DIN EN 13084 freistehende Industrieschornsteine Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren
zusätzlich gelten die folgenden Dokumente:
DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Masten –
DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-2: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine –
3 Normenvorgaben
3.7 Instandsetzungsarbeiten
Arbeiten, die zur Wiederherstellung und / oder Erhaltung der erforderlichen Funktion eines fehlerhaften Objekts durchzuführen sind oder durchgeführt werden.
Anlage A
Verbandsanerkannte Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. sind:
Diplom-Ingenieur Hans Georg Husmann | Caligo Schornsteinbau GmbH |
Diplom-Ingenieur Christoph Stoiber | Ruhland GmbH |
Diplom-Ingenieur Dirk Schubeis | Schubeis Apparatebau GmbH |
Udo Blaschczok | Udo Blaschczok GmbH |
Die Prüfungen zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteinen werden durch die Prüfungsstelle einer Zertifizierungsstelle durchgeführt.
DIN EN 13084 Freistehende Industrieschornsteine – Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren
Kompetenz der Unternehmen, die die Instandsetzungsarbeiten durchführen dürfen.
5 Instandsetzungsarbeiten
Instandsetzungen können Auswirkungen auf den Schornstein und sein Tragwerk haben, daher müssen die Arbeiten vor Ort von kompetenten Personen und Unternehmen mit kompetentem Management, erfahrenem Personal und Arbeitskräften durchgeführt werden, die nachweislich in der Lage sind, solche Arbeiten Erfolgreich auszuführen.
Für Stahlschornsteine können die folgenden Normen als Referenz verwendet werden:
DIN EN 1993 Konstruktion und Berechnung von Stahlbauten Teil 3-2: Türme, Masten und Schornsteine – Schornsteine
EIN EN 3834-2 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen metallischen Stoffen Teil 2: umfassende Qualitätsanforderungen
EN ISO 9606-1 Prüfung von Schweißern
EN ISO 14731 Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung
EN ISO 14732 Schweißpersonal – Prüfung von Bediener und Einrichtern zum mechanischen und automatischen Schweißen von metallischen Stoffen.
EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –
Allgemeine Regeln
EN ISO 15609 Anforderungen und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Stoffe.
EN ISO 15610 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund des Einsatzes von geprüften Schweißzusätzen
EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung.
EN ISO 15612 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahren
EN ISO 15613 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung
EN ISO 15614-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –
Schweißverfahrensprüfung Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen
EN ISO 15614-2 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –
Schweißverfahrensprüfung Teil 2: Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen Legierungen
Die Unternehmen der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. erfüllen die Voraussetzungen der Norm.
Caligo Schornsteinbau GmbH | Halverder Straße 2 | D–48496 Hopsten |
Ruhland GmbH | Holzheim 10 | D-84539 Ampfing |
Wilhelm Schubeis Apparatebau GmbH | Ruhrau 43 | D-45279 Essen |
Udo Blaschczok GmbH | Max – Planck Straße 5 | D-48638 Straelen |
Weiterhin können diese Unternehmen den Güte- oder Qualitätsnachweis der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. eine Gütegemeinschaft des RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. erbringen.