Informationen

Entsprechend der RAL-Ausarbeitung öffentliche Auftragsvergabe und RAL-Gütesicherung:

Die RAL-Gütesicherungen erfüllen mit ihrer Neutralität, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit die Voraussetzungen, um nach europäischem und nationalem Recht im Vergabeverfahren eingesetzt zu werden. Zugleich stehen den Vergabestellen damit zuverlässige Anforderungen an die Bieterqualifikation und die Leistungen zur Verfügung, die in die Ausschreibungsunterlagen übernommen werden können.

Der rechtliche Rahmen des europäischen und des nationalen Rechts lässt es zu, dass öffentlich Auftraggeber RAL-Gütezeichen je nach Bedarf vollständig oder in Teilen in Vergabeverfahren einbeziehen. Die RAL-Gütesicherung entsprechen den Verfahrensgrundsätzen des europäischen und des nationalen Rechts.

Die RAL-Gütegemeinschaften bieten den öffentlichen Auftraggebern ihre Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungen beispielsweise in Form von konkreten Leistungsbeschreibung an.

Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen, aber die Anforderungen der geforderten Kriterien der RAL-Gütesicherung erfüllen, müssen anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis über die vollständige Erfüllung der Anforderungen aus der RAL-Gütesicherung einschließlich der Eigen- und Fremdüberwachung vorlegen.

Die Ausschreibungstexte bestehen aus der Einleitung, der Leistungsbeschreibung mit Engineering, Leistungen, Dokumentation und zusätzliche Leistungen. Die Ausschreibungstexte werden als Lizenzausgabe veröffentlicht.
Die Ausschreibungstexte werden ausschließlich an Verbandsanerkannten Sachverständigen abgegeben und müssen durch einen Verbandsanerkannten Sachverständigen ausgearbeitet werden. Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. kann vertreten durch den Vorstand auch die Ausschreibungstexte ausarbeiten.
Die Originalausschreibungstexte dürfen nicht weitergegeben werden.
Erfolgt eine Weitergabe durch die Verbandsanerkannten Sachverständigen, so haben diese Verbandsanerkannten Sachverständigen sämtliche entstehenden Kosten zu tragen und diese Verbandsanerkannten Sachverständigen verlieren ihre Anerkenntnis.
Vertragsstrafe: mindesten den zehnfachen Mitgliedsbeitrag und den zehnfachen Preis für den Ausschreibungstext.

Die Ausschreibungstexte werden gekennzeichnet mit dem Namen des Sachverständigen.
Die Sachverständigen haben somit alle notwendigen Ausschreibungstexte, um die entsprechenden gütegesicherten technischen Ausschreibungstexte auszuarbeiten.