911 EU-Vorbereitungseminar-Türme und Maste

EU-Vorbereitungsseminar zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Masten

Ausbildung zum Nachweis zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Maste.

Die Sachverständigen sind berechtigt, das Vorbereitungsseminar – Türme und Maste – durchzuführen.

Voraussetzungen

1 Mitglied in der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e.V.
2 Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen

Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. kann, vertreten durch den Vorstand, die Seminare durchführen.

Teilnehmervoraussetzungen

Teilnahme am Seminar für Zustandsüberwachungen an Türme und Maste
Teilnahme am Seminar für Inspektionen an Türme und Maste
Teilnahme am Seminar für Instandsetzungen an Türme und Maste

Den Teilnehmer kann eine Teilnahmebescheinigung an dem Seminar ausgestellt werden. Die Teilnahmebescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt und erlischt danach. Die Teilnahmebescheinigung berechtigt zur Prüfung zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Maste.

Die Ausbildung eigener Mitarbeiter durch den Verbandsanerkannten Sachverständigen wird erlaubt.

Die Seminarunterlagen dürfen nicht weitergegeben werden. Wenn ein Verbandsanerkannten Sachverständigen die Seminarunterlagen weitergibt, verliert er die Anerkenntnis und hat eine Vertragsstrafte in Höhe eines 10-fachen Mitgliederbeitrag und eines 10-fachen Seminarpreises zu entrichten. Über wichtige Erkenntnisse und über einzelne Details, welche in die Seminarvorlage übernommen werden sollten, darüber ist die Gütegemeinschaft schriftlich zu informieren.

Die Teilnehmer der Seminare können die entsprechenden IVS-Richtlinien beim Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. käuflich erwerben.

Die Ausbildung von Mitwettbewerbern wird untersagt.

911 EU-Vorbereitungsseminar für die Prüfung zum
GGS-Verbandsanerkannten Sachverständigen für
Türme und Maste

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Inspektionen

3 IVS – Richtlinien

632 EU-Inspektionen-Türme und Maste

637 EU-Inspektionsprotokoll-Türme und Maste

652 EU-Häufigkeiten der Inspektionen

662 EU-Prioritätsstufen der einzelnen Bauteile

672 EU-Berechnungen der planmäßigen Lebensdauer

682 EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Maste

692 D-Zustandsnoten-Türme und Maste

695 D-Flansche an zylindrischen Tragrohren

696 D-Flüssigkeitsschwingungsdämpfer

697 D-Masseschwingungsdämpfer

Anlage A

1 Einleitung

Die europäische Norm fordert das die regelmäßigen Inspektionen an Stahlschornsteinanlage durch einen Sachverständigen durchgeführt werden müssen.

Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten und eventuellen Verfall, der zu einem Schaden führen könnte, zu erkennen, muss der Eigentümer alle Instandhaltungen und Inspektionsarbeiten durchführen.

2 Geltungsbereich

Dieses Dokument ist Teil 9 einer Normenreihe und als solches kein eigenständiges Dokument. Die Anforderungen in den Teilen 1 bis 8 dieser Reihe sind Bestandteil von Teil 9.
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 6: Innenrohre aus Stahl
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 7: Produktfestlegungen für zylindrische Stahlbauteile zur Verwendung in einschaligen Stahlschornsteinen und Innenrohren aus Stahl
DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 8: Entwurf, Bemessung und Ausführung von Tragmastkonstruktionen mit angehängten Abgasanlagen
DIN EN 13084 freistehende Industrieschornsteine Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren

zusätzlich gelten die folgenden Dokumente:

DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Masten –
DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-2: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine –

3 Normenvorgaben

DIN EN 13084 Freistehende Industrieschornsteine – Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren;

3.5 Sachverständiger

Person, die über wissenschaftliche und technische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch anerkannte Ausbildungszertifikate nachgewiesen, und / oder über vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.

Anlage A

Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine:

Diplom-Ingenieur Hans Georg Husmann Caligo Schornsteinbau GmbH
Diplom-Ingenieur Christoph Stoiber Ruhland GmbH
Diplom-Ingenieur Dirk Schubeis Schubeis Apparatebau GmbH
Udo Blaschczok Udo Blaschczok GmbH

DIN EN 13084 Freistehende Industrieschornsteine – Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren

Kompetenz der Unternehmen, die die Instandsetzungsarbeiten durchführen dürfen.

5 Instandsetzungsarbeiten

a. Kompetenz des Unternehmens, das die Instandsetzungsarbeiten durchführt.

Instandsetzungen können Auswirkungen auf den Schornstein und sein Tragwerk haben, daher müssen die Arbeiten vor Ort von kompetenten Personen und Unternehmen mit kompetentem Management, erfahrenem Personal und Arbeitskräften durchgeführt werden, die nachweislich in der Lage sind, solche Arbeiten Erfolgreich auszuführen.
Für Stahlschornsteine können die folgenden Normen als Referenz verwendet werden:
DIN EN 1993 Konstruktion und Berechnung von Stahlbauten Teil 3-2: Türme, Masten und Schornsteine – Schornsteine
EIN EN 3834-2 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen metallischen Stoffen Teil 2: umfassende Qualitätsanforderungen
EN ISO 9606-1 Prüfung von Schweißern
EN ISO 14731 Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung
EN ISO 14732 Schweißpersonal – Prüfung von Bediener und Einrichtern zum mechanischen und automatischen Schweißen von metallischen Stoffen.
EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –
Allgemeine Regeln
EN ISO 15609 Anforderungen und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Stoffe.
EN ISO 15610 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund des Einsatzes von geprüften Schweißzusätzen
EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung.
EN ISO 15612 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahren
EN ISO 15613 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung
EN ISO 15614-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –
Schweißverfahrensprüfung Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen
EN ISO 15614-2 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe –
Schweißverfahrensprüfung Teil 2: Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen Legierungen

Die Unternehmen der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. erfüllen die Voraussetzungen der Norm in dem GGS-Gütezeichen der technischen Präqualifikation: Instandhaltungen.

Caligo Schornsteinbau GmbH Halverder Straße 2 D–48496 Hopsten
Ruhland GmbH Holzheim 10 D-84539 Ampfing
Wilhelm Schubeis Apparatebau GmbH Ruhrau 43 D-45279 Essen
Udo Blaschczok GmbH Max – Planck Straße 5 D-48638 Straelen

 

Teilnahmebescheinigung