Fremdüberwachung
Anforderungsprofil für die Fremdprüfer
Person, die über wissenschaftliche und / oder technische theoretische und praktische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch Ausbildungszertifikate nachgewiesen sind, und / oder über vertiefte Kenntnis und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.
Die Fremdüberwachungen werden durch akkreditierte Prüfstelle durchgeführt. Diese Stelle wird vom Güteausschuss bestimmt und von der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e.V. beauftragt. Der Prüfumfang und die Prüfungsverfahren ergeben sich aus den jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen.
Der Güteausschuss hat die
SLV Duisburg
Bismarckstraße 85
47057 Duisburg
Prüfer: Diplom-Ingenieur Volker Klotzki
Telefon: +49 203 37810
Email: info@slv-duisburg.de
Webseite: www.slv-duisburg.de
gewählt und die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. hat die SLV beauftragt und einen entsprechenden Vertrag geschlossen.
Der Güteausschuss hat
Herrn Diplom-Betriebswirt Reinhard Schubeis zum
– GGS-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen
– GGS-Fremdprüfer für die RAL-Gütezeichen
– GGS-Fremdprüfer für die GGS-Gütezeichen
– GGS-Fremdprüfer für die GGS-Seminare zum GGS-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine
– GGS-Fremdprüfer für die GGS-Ausschreibungstext
ernannt.
Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.
Die Fremdüberwachung kann für folgende Gütezeichen durchgeführt werden:
GGS – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteinen
GGS – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Systemabgasanlagen
GGS – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme und Maste
GGS – Gütezeichen – Gewährleistungsmarken